Mietbedingungen

Mietbedingungen

Kaution und Selbstbehalt
Kautionsbetrag: 1.500,00 €
Bezahlungsmethode Kaution: Bar oder Banküberweisung
Versicherungsschutz: Vollkaskoversicherung – (Haftpflicht, Unfall, Diebstahl, Feuerschäden, Vandalismus, Schäden an Frontscheibe, Dachschäden, Zusätzlicher Fahrer)
Betrag Selbstbehalt: 1.500,00 €
Versicherungsschutz bis zu: 100.000.000,00 €

Fahrer
Mindestalter: 23 Jahre
Höchstalter: Keine Einschränkung
Führerscheinbesitz seit: mind. 3 Jahre

Freikilometer
Die Mietpreise beinhalten bis zu 5000 km Freikilometer pro Buchung. Mehrkilometer werden mit 0,39 €/km berechnet.

Rauchen
Rauchen ist im Fahrzeug nicht gestattet.

Haustiere
Die Mitnahme von Haustieren ist auf Anfrage möglich gegen eine Gebühr von 30,00 EUR.

Verbotene Nutzung

  • keine Festivals
  • keine Weitervermietung
  • keine Beteiligungen an motorsportlichen Veranstaltungen, Fahrzeugtests
  • keine Beförderung von explosiven, entzündbaren, giftigen, radioaktiven oder sonst gefährlichen Stoffen
  • keine Begehung von Zoll- oder sonstigen Vergehen/Straftaten
  • mit dem Fahrzeug hierfür nicht vorgesehenes oder nicht geeignetes Gelände zu befahren

Gebietseinschränkungen
Auslandsfahrten innerhalb EU-Staaten (außer Bulgarien und Rumänien) sowie der Schweiz und Norwegen sind grundsätzlich erlaubt.

TV-Sat Anlage
Beim Ausfall der TV-SAT-Anlage steht dem Mieter eine Entschädigung in Höhe von 1,00 EUR pro Tag zu.

Reservierung und Zahlung

Bei Verfügbarkeit schicken wir Ihnen eine Reservierungsbestätigung zu, welche unterschrieben an uns zurückgeschickt werden soll. Anschließend ist binnen 14 Tage nach Buchungseingang eine Anzahlung in Höhe von 30 % fällig. Die Anzahlung soll auf das in der Reservierungsbestätigung stehende Konto bezahlt werden. Die Restzahlung laut der Ihnen dann vorliegenden verbindlichen Reservierungsbestätigung ist bis spätestens 14 Tage vor Mietantritt auf das kommunizierte Konto zu überweisen.
Bitte beachten Sie, dass am Abholtag die komplette Miete bei uns auf dem Konto eingegangen sein muss bzw. bei der Übergabe in bar bezahlt werden. Sollte die Kautionszahlung per Banküberweisung erfolgen, dann muss die Kaution ebenfalls am Abholtag auf unserem Konto eingegangen sein. Andernfalls muss diese bei der Übergabe in bar bezahlt werden.

Achtung! Ohne den Erhalt der kompletten Zahlung der Miete und der Kaution sei es per Überweisung oder in bar, ist leider keine Aushändigung des Wohnmobils möglich!

Stornierung und Stornierungsgebühren

Bitte beachten Sie, dass ein allgemeines gesetzliches Rücktrittsrecht bei Mietverträgen nicht vorgesehen ist. Ein Widerrufsrecht aufgrund von § 312 g Abs. 2 Nr. 9 BGB besteht ebenfalls nicht. Der Mieter hat bei schwerwiegenden nicht selbstverschuldeten Gründen ein vertragliches Rücktrittsrecht, zum Beispiel bei einer kurzfristig aufgetretenen schweren Erkrankung oder dem Tod des Mieters oder eines nahen Angehörigen.

Bei Rücktritt werden folgende Kosten fällig:

• Bis zu 51 Tage vor Mietbeginn – 30 % des Gesamtmietpreises
• 50 – 31 Tage vor Mietbeginn – 50 % des Gesamtmietpreises
• 30 – 21 Tage vor Mietbeginn – 75 % des Gesamtmietpreises
• 20 – 11 Tage vor Mietbeginn – 90 % des Gesamtmietpreises
• Weniger als 11 Tage vor Mietbeginn – 100 % des Gesamtmietpreises

Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung und einer Selbstbehaltsversicherung (Kautionsversicherung) wird dringend empfohlen! Falls Sie an diesen und auch anderen Versicherungen interessiert sind, dann wenden Sie sich bitte an uns. Wir können Ihnen gerne ein Angebot unterbreiten.

Vorzeitige Rückgabe

Bei vorzeitiger Fahrzeugrückgabe können wir Ihnen leider kein Geld für die nichtverbrauchten Miettage gutschreiben – sofern dem Vermieter keine grobe Fahrlässigkeit vorzuwerfen ist.

Verspätete Rückgabe

Gibt der Mieter das Fahrzeug nach Ablauf der vereinbarten Nutzungsdauer nicht oder nicht zum vereinbarten Zeitpunkt an den Vermieter zurück, ist dieser berechtigt für den über die Vertragsdauer hinausgehenden Zeitraum der Vorenthaltung ein Nutzungsentgelt in Höhe des vereinbarten Mietzinses zu verlangen. Darüber hinausgehende Schadensersatzansprüche des Vermieters bleiben davon unberührt. Nach Ablauf der vereinbarten Nutzungsdauer haftet der Mieter in vollem Umfang nach den allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen.

Verhalten bei Unfall oder Schadensfall

Der Mieter hat nach einem Unfall, Brand, Entwendung, Wild- oder sonstigen Schäden unverzüglich die Polizei zu verständigen. Dies gilt auch bei selbstverschuldeten Unfällen ohne Mitwirkung Dritter. Daneben hat der Mieter den Vermieter unverzüglich über alle Einzelheiten des Unfall- oder Schadenereignisses, auch bei geringfügigen Schäden, schriftlich zu informieren. Der Unfall-/Schadensbericht muss insbesondere Namen und Anschriften der beteiligten Personen und etwaiger Zeugen, sowie amtliche Kennzeichen der beteiligten Fahrzeuge enthalten. Schadenersatzansprüche anderer Unfallbeteiligter dürfen nicht anerkannt werden. Sonstige Beschädigungen oder besondere Vorkommnisse, die im Zusammenhang mit dem Fahrzeug stehen, sind ebenfalls unverzüglich, spätestens bei der Rückgabe dem Vermieter mitzuteilen.

Ausfall des Mietfahrzeugs

Kann das gebuchte Fahrzeug nicht zur Verfügung gestellt werden, behält sich der Vermieter das Recht vor, ein in Größe und Ausstattung vergleichbares Fahrzeug bereitzustellen. Sollte ein kleineres Fahrzeug angeboten und akzeptiert werden, wird die Mietpreisdifferenz zwischen den beiden Fahrzeugen erstattet. Sollte kein Ersatz Wohnmobil zur Verfügung stehen, wird der Mietpreis erstattet. Weitergehende Ansprüche des Mieters gegen den Vermieter aufgrund des Ausfalls des Wohnmobils sind ausgeschlossen.